Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Hotel Deichkrone GmbH, Norden-Norddeich (Stand 3/2023)

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Das Hotel wird in der Regel die Zimmerbuchung in Textform bestätigen. Ist dies wegen der Kurzfristigkeit der Buchung nicht möglich, kommt der Vertrag mit der mündlichen Zusage durch das Hotel zustande. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene Homepage kommt der Vertrag über das Anklicken des Buttons „Euer Angebot jetzt für € ‚X‘ buchen“ zustande.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesmtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadenersatzanprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden verbindlich gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
  3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die - nach jeweiligem Kommunalrecht- vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet
  4. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
  5. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde ausnahmsweise Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen fünf Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
  6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine
    angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
  7. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer II.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  8. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer III.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer III.6 und / oder Ziffer III.7 geleistet wurde.
  9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
  10. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

IV. Rücktritt bzw. Stornierung durch den Kunden

IV.I Nicht-Inanspruchnahme der Leistungen des Hotels

  1. Das Hotel räumt dem Kunden, sofern in den einzelnen textlichen Angebotsbedingungen nichts anderes vereinbart wurde, mit einer Frist bis 120 Tage vor Anreise einen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag ein, so dass der Kunde bis dahin einseitig vom Vertrag zurücktreten kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das kostenfreie Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt in Textform gegenüber dem Hotel ausübt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sollte ein Rücktritt zwischen 119 und 60 Tage vor Anreise erfolgen, erhebt das Hotel eine Stornogebühr von 50 % des Buchungswertes.
  3. Erfolgt der Rücktritt zwischen 59 und 15 Tagen vor Anreise beträgt die Stornogebühr 70 %.
  4. Danach werden 90 % Stornogebühren abgerechnet.
  5. Grundlage der Berechnung ist das Vollpensionsangebot für den Buchungszeitraum abzüglich der wieder vermieteten Tage. Die Berechnung der Stornogebühr kann naturgemäß (siehe Ziffer IV. 6) erst am letzten Tag des Buchungszeitraumes vorgenommen werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  6. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren.
  7. Hiervon abweichende Regelungen werden z.B. bei Last-Minute-Angeboten in Textform zur Kenntnis gebracht.

IV.II Nicht-Inanspruchnahme der Leistungen der Wellnessabteilung

  1. Anwendungen, die Bestandteil eines Angebotes sind, verfallen bei Nicht-Inanspruchnahme. Auch ergeben sich hieraus keine Gutschriftsansprüche.
  2. Das Hotel räumt dem Kunden bis 18 Uhr am Vortag vor der bestellten Anwendung einen kostenfreien Rücktritt ein, so dass der Kunde vom Vertrag zurücktreten kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
  3. Sollte der Rücktritt nach 18 Uhr am Vortag der Anwendung erfolgen, erhebt das Hotel eine Stornogebühr von 50 %.
  4. Bei Nichtantritt bzw. Rücktritt nach dem Anwendungstermin wird der gebuchte Wert der Anwendung gemäß der jeweils aktuellen Preisliste der Kosmetikabteilung abgerechnet.

V. Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist vor Anreise gemäß Punkt IV.1. oder hiervon abweichend in Textform individuell vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits auch berechtigt, einseitig und in Textform vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht (innerhalb einer bestimmten Frist vor Anreise) des Hotels gibt das Hotel mit der Leistung einer Anzahlung von i.d.R. € 300 (Buchungsgarantie) auf.
  2. Wird eine gemäß Buchungsoption vereinbarte Vorauszahlung, auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist, nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, aber nicht verpflichtet. In diesem Fall besteht der vorliegende Beherbergungsvertrag mitsamt aller Rechten und Pflichten (siehe hierzu Ziffer III.2.ff) weiter.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispiels-weise falls:
    • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
    • das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit, den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
    • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
    • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I.2 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Sofern in Textform nichts anderes vereinbart wurde, erwirbt der Kunde keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, lediglich die gebuchte Zimmerkategorie gilt als vereinbart.
  2. Gebuchte Zimmer sowie die dazugehörigen Verpflegungsleistungen stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 11.00 Uhr geräumt dem Hotel wieder zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
  4. Das Hotel Deichkrone ist ein Nichtraucherhotel. Damit verbunden ist ein striktes Rauchverbot in allen Hotelzimmern und Fluren! Das Rauchen auf der Terrasse oder dem Balkon bei geschlossenen Fenstern wird geduldet. Sollte dennoch in dem Hotelzimmer geraucht worden sein, wird das Hotel eine Reinigungspauschale von € 250 verlangen. Sollte durch die Rauchentwicklung ein Feueralarm ausgelöst werden, trägt der Verursacher die Kosten des Feuerwehreinsatzes

VII. Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind, soweit in dieser Ziffer VII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer VII.1., Sätze 1 bis 4.
  4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer VII.1., Sätze 1 bis 4.

VIII. Besondere Regeln im Pandemiefall oder ähnlich gelagerten epidemiologischen Ereignissen (hier insbes. Corona)

  1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe, der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
  2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen und Beschränkungen der Leistungs-erbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistung zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen das Hotel beziehungsweise den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.

IX. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Norden.
  3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  4. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OSPlattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
    Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.